Unternehmergesellschaft (UG)

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), oft einfach UG genannt, ist eine spezielle Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland. Sie wurde eingeführt, um insbesondere Gründern einen erleichterten Zugang zur Gründung einer Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung zu ermöglichen. Der Hauptunterschied zur herkömmlichen GmbH ist das deutlich reduzierte Mindeststammkapital, was sie insbesondere für Start-ups und junge Unternehmen attraktiv macht.

Steckbrief

Abkürzung Unternehmergesellschaft (UG)
Firmierung Frei wählbar mit Zusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)"
Klassifikation Körperschaft des privaten Rechts, juristische Person
Gesellschaftsform Kapitalgesellschaft
Kaufmannseigenschaft Formkaufmann
Gegenstand Jeder gesetzlich zulässige Zweck
Errichtung Durch notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag
Entstehung Zeitpunkt Eintragung in das Handelsregister
Rechtsfähigkeit Voll rechtsfähig
Mindestkapital 1€
Gesellschafterhaftung Beschränkt auf Kapitaleinlage
Varianten UG & Co. KG, GmbH (Wahlrecht der Umfirmierung bei Erreichen von 25.000€ Stammeinlage)

Rechtliche Grundlagen

Die UG (haftungsbeschränkt) ist im GmbH-Gesetz (GmbHG) verankert, genau wie die klassische GmbH. Die Regelungen zur UG finden sich dabei im Besonderen in § 5a GmbHG. Sie teilt viele rechtliche Eigenschaften mit der GmbH, unterscheidet sich aber in einigen Schlüsselmerkmalen, vor allem im Bereich des Stammkapitals und der Kapitalerhaltung.

Gründung und Kapital

Eines der herausstechenden Merkmale der UG ist das Mindeststammkapital. Während für die Gründung einer GmbH ein Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich ist, kann die UG bereits mit einem Stammkapital von nur 1 Euro gegründet werden. Dies ermöglicht es auch Gründern mit wenig Eigenkapital, eine Kapitalgesellschaft zu errichten.

Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Thesaurierungspflicht: Von ihrem Jahresüberschuss muss die UG zwingend ein Viertel in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Kapital der Gesellschaft den Betrag von 25.000 Euro erreicht hat – also die Höhe des Mindestkapitals einer GmbH. Ab diesem Punkt kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.

Haftung

Wie bei der GmbH ist die Haftung bei der UG auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das bedeutet, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der UG haften, es sei denn, es liegen besondere Umstände wie eine Durchgriffshaftung vor. Geschäftsführer können allerdings unter bestimmten Bedingungen persönlich haften, z.B. bei Pflichtverletzungen.

Organe der UG

Die Organstruktur der UG entspricht der einer GmbH:

  • Geschäftsführung: Die Geschäftsführer sind für die operative Führung der UG zuständig und vertreten diese nach außen.
  • Gesellschafterversammlung: Hier treffen die Gesellschafter grundlegende Entscheidungen, z.B. zur Änderung des Gesellschaftsvertrags oder zur Verwendung des Gewinns.

Vorteile und Nachteile der UG

Vorteile:

  • Niedriges Mindestkapital: Die UG ermöglicht die Gründung einer Kapitalgesellschaft schon mit geringem Eigenkapital.
  • Begrenzte Haftung: Wie bei der GmbH ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
  • Flexibilität: Die UG kann bei wachsendem Kapital in eine GmbH umgewandelt werden.

Nachteile:

  • Thesaurierungspflicht: Ein Viertel des Jahresüberschusses muss zurückgelegt werden, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht hat.
  • Reputation: Die UG kann aufgrund des geringen Stammkapitals weniger vertrauenserweckend auf Geschäftspartner wirken als eine GmbH.
  • Buchführungspflicht: Wie die GmbH muss auch die UG einen Jahresabschluss erstellen und diesen offenlegen.

Besonderheiten und Varianten

Es gibt keine speziellen "Varianten" der UG wie bei anderen Gesellschaftsformen, aber es ist wichtig zu betonen, dass die UG im Grunde eine "Mini-GmbH" ist. Das bedeutet, dass sie, sobald sie die Schwelle von 25.000 Euro Stammkapital erreicht hat, in eine reguläre GmbH umgewandelt werden kann.

Fazit

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) stellt eine attraktive Option für Gründer dar, die den Schutz einer Kapitalgesellschaft wünschen, aber nicht das erforderliche Kapital für eine GmbH aufbringen können. Es ist jedoch entscheidend, die Besonderheiten, insbesondere die Thesaurierungspflicht, zu verstehen und abzuwägen, ob diese Rechtsform die richtige Wahl für das jeweilige Geschäftsvorhaben ist.