Aktien
Aktien sind Wertpapiere, die den Anteil an einer Aktiengesellschaft repräsentieren. Mit dem Erwerb einer Aktie wird man Aktionär des Unternehmens und erwirbt dadurch bestimmte Rechte, wie beispielsweise das Recht auf Dividenden und das Stimmrecht in der Hauptversammlung. Aktien dienen insbesondere größeren Unternehmen dazu sich über den direkten Zugang zu Kapitalmärkten zu finanzieren, sowie stark diversifizierte Eigentümerstrukturen abzubilden.
Die Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft (AG) ist die Rechtsform, die in Deutschland am engsten mit dem Begriff der Aktie verbunden ist. Darüber hinaus gibt es in Deutschland die Hybridform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), sowie die Aktiengesellschaft auf europäischer Ebene, die Societas Europaea (SE). Ähnliche Rechtsformen existieren weltweit, wie bspw. die Public Company Limited By Shares (plc) in Größbritannien, die Sociedade anónima (S.A.) in Spanien oder die Corporation (Corp., Inc.) in den USA. Eine AG ist dabei nichts anderes als eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Die Haftung der Aktionäre ist dabei auf ihre Einlagen beschränkt. Die AG zeichnet sich darüber hinaus durch eine strenge Trennung von Eigentum und Leitung aus. Die Eigentümer (Aktionäre) wählen einen Vorstand, der die Geschäfte führt. Zusätzlich wählen sie einen Aufsichtsrat, der die Aufgabe erfüllt den Vorstand bei seiner Tätigkeit zu überwachen.
Arten von Aktien
Es existieren unterschiedliche Arten von Aktien und eine enorme Bandbreite an Regularien. In Deutschland hat die Aktie mit dem Aktiengesetz (AktG) ein eigenes rechtliches Zuhause. Mit über 400 Paragraphen regelt das AktG Rechte und Pflichten von Aktionären, Aktiengesellschaften, Vorstand sowie des Aufsichtsrates. Dabei sind insbesondere folgende Arten von Aktien zu unterscheiden:
Stammaktie
Eine Stammaktie ist eine "Standard"-Aktie, die durch das mit ihr verbundene Stimmrecht bei der Hauptversammlung gekennzeichnet ist. Ein Großteil aller an der Börse gehandelten Aktien sind Stammaktien und verleihen dem Besitzer als Aktionär volles Stimmrecht auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft, sofern der Aktionär dieses wahrnimmt. Den Gegenpart der Stammaktie nimmt die Vorzugsaktie ein, bei der der Aktionär beispielsweise bei der Dividende einen Vorzug erhält, dafür aber auf das Stimmrecht verzichtet.
Vorzugsaktie
Eine Vorzugsaktie gewährt ihrem Aktionär einen "Vorzug" gegenüber dem Inhaber einer Stammaktie. Hierbei liegt insbesondere der Vorzug bei der Verteilung und Ausschüttung von Dividenden, oder ein Vorzug bei einer Liquidiation im Fokus. Im Gegenzug hat der Aktionär einer Vorzugsaktie kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung des Aktiengesellschaft. An der Börse spielen Vorzugsaktien meist eine eher untergeordnete Rolle, sind aber insbesondere bei großen Konzernen im Zuge der Kapitalbeschaffung ein verbreitetes Mittel und durch den Zusatz "Vz." gekennzeichnet. Privatinvestoren bevorzugen oftmals Vorzugsaktien, da sie in etwa um den Kurs der Stammaktien gehandelt werden, eine höhere Dividendenrendite versprechen und gleichzeitig das Stimmrecht einer Stammaktie aufgrund der unerheblich kleinen Beteiligung am Unternehmen ohnehin nicht wahrgenommen werden würde.
Geläufige Ausführungen der Vorzugsaktie:
- Kumulative Vorzugsaktie: Gewährt dem Vorzugsaktien-Aktionär das Recht vor den Stammaktionären Dividendenzahlungen zu erhalten. Das ist insbesondere dann entscheidend, wenn das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist und aus diesem Grund Dividenden versäumt wurden.
- Kündbare Vorzugsaktie: Der Emittent dieser Vorzugsaktie kann diese zu einem zuvor festgelegten Preis kündigen. Der Aktionär erhält dabei die Entschädigung i.H. des vereinbarten Kündigungspreises.
- Partizipierende Vorzugsaktie: Ab einer zuvor festgelegten Schwelle des Unternehmensgewinns gewährt eine partizipierende Vorzugsaktie dem Aktionär eine zusätzliche Dividendenzahlung. Ebenso gewährt sie dem Aktionär eine Beteiligung an zusätzlichen Erlösen der Vermögenswerte im Falle einer Liquidation des Unternehmens.
Konversionsvorzugsaktie. - Wandelbare Vorzugsaktie: Unter zuvor festgelegten Umständen können wandelbare Vorzugsaktien zu einem bestimmten "Wechselkurs" in Stammaktien "gewandelt" werden.
Merkmal | Stammaktie | Vorzugsaktie |
Rechte | Gewöhnliche Aktionärsrechte nach AktG | Bevorzugte Rechte gegenüber Stammaktie |
Dividende | Gewöhnliche Dividende | Bevorzugte oder höhere Dividende |
Simmrecht | Ja | Nein |
Handelbar an der Börse | Ja | Ja |
Inhaberaktie
Eine Inhaberaktie ist eine "Standardaktie", wie sie den meisten Menschen geläufig und über die Börse zugänglich ist. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass ihr Besitzer alleine über die Inhaberschaft, bzw. ihr Inhaber alleinig durch ihren Besitz nachgewiesen wird. Dieser Inhaber kann mehrfach am Tag, in der Stunde oder in der Minute wechseln, wie es an der Börse geschieht. Hierbei kommt heutzutage Software zum Einsatz, die die Inhaber einer Aktie über die Zuordnung zu Depots in sekundenschnelle ändern und speichern kann. Durch Inhaberaktien kann der relativ anonyme und zum Unternehmen distanzierte Aktienhandel, insbesondere des Streubesitzes unkompliziert und ohne viel Bürokratie abgewickelt werden. Sowohl Stammaktien als auch Vorzugsaktien können Inhaberaktien sein.
Namensaktie
Eine Namensaktie ist eine besondere, "ursprüngliche" und sehr persönliche Form der Aktie. Hierbei wird der Inhaber dieser Aktie mit seinem Namen sowie seiner Kontaktdaten in das sogenannte "Aktienregister" der Aktiengesellschaft eingetragen, die dieses verwahrt und pflegt. Dadurch ist die Aktionärsstruktur des Unternehmens besonders transparent. Heutzutage werden Namensaktien wenn überhaupt noch einzeln zu Marketingzwecken ausgegeben. Anders ist die Verbreitung bei Familienunternehmen des Mittelstands. Hier erfreut sich die Namensaktie nach wie vor größerer Beliebtheit, da hier ihr größter Nachteil oftmals irrelevant ist: Namensaktien sind besonders schwer handelbar, da dieser Handel nicht über die Börse stattfinden kann. Es braucht eine 1:1-Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer. Ebenfalls muss der Eigentümerwechsel im Aktienregister der Aktiengesellschaft festgeschrieben werden.
Aktienhandel
Der Großteil des Aktienhandels findet an den verschiedenen Börsen der Welt statt. Eine Börse ist ein organisierter Markt, an dem die unterschiedlichsten Arten von Wertpapieren gehandelt werden können. Neben Aktien werden an den Börsen auch Derivate, Fonds oder Anleihen gehandelt. In Deutschland gibt es dutzende Börsen über die der Handel von Aktien abgewickelt werden kann. Über sogenannte "Broker" gelangen Investoren über die Börse an die von Emittenten ausgegebenen Aktien und können diese handeln. Der Wertpapierhandel unterliegt dabei in Deutschland den Regeln des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).
Bedeutung von Aktien
Die Bedeutung von Aktien hat sich in den letzten Jahrzehnten massiv verändert. Noch in den 1990ern war der Aktienhandel für viele Menschen nur schwer zugänglich. Über eine Bank musste ein Aktiendepot eingerichtet werden. Über den Kurs einer Aktie konnte sich via Teletext des Fernsehens, Zeitung oder über einen Anruf spezieller Hotlines informiert werden. Kauf- oder Verkaufsordern konnten telefonisch, via Brief oder Fax aufgegeben werden, die dann von tatsächlichen, menschlichen "Brokern" manuell ausgeführt wurden. Hierbei entstanden enorme Handelsgebühren, die zusätzlich zu den weiteren Hürden den Aktienhandel im privaten Rahmen nur für Menschen mit erheblichem Vermögen und gleichzeitig großem Vorwissen attraktiv machte.
So waren in den 1990er Jahren lediglich wenige Privatpersonen direkt an der Börse aktiv.
Durch die Möglichkeiten des Internets sowie des Digitalisierung änderten sich diese Umstände rapide. Es entstanden nicht nur neue Möglichkeiten für Broker den Handel mit Wertpapieren vollständig digital abzubilden und damit trotz geringerer Handelsgebühren profitabel zu arbeiten. Auch das Wissen um diese Möglichkeiten war seither für Privatpersonen wesentlich einfacher zugänglich. Diese Entwicklung wurde in den 2010ern nochmals durch sogenannte "Neobroker" wie Robinhood in den USA oder TradeRepublic in Europa beschleunigt.
Auf der anderen Seite nimmt die Bedeutung der Finanzierung über einen sogenannten IPO (Börsengang) für junge Unternehmen aktuell stark ab. Noch in den 1990er Jahren stellte ein IPO in einer relativ frühen Phase des Unternehmens noch eine übliche Form der Finanzierung im Silicon Valley dar, während Gründungen in Deutschland meist lange Zeit mit Fremdkapital via Bankdarlehen finanziert wurden. In den letzten 20 Jahren ist jedoch das sogenannte "Venture Capital" zu der bedeutendsten Geldquelle für im Wachstum befindliche Unternehmen geworden. Venture Capital Funds verfügen über signifikante monetäre Ressourcen und investieren diese in Finanzierungsrunden in wachsende, junge Unternehmen mit dem Ziel den Wert der Investition möglichst gewinnbringend zu steigern. Waren zu Beginn der 2000er Jahre diese Investitionen zumeist noch auf die wirklichen Frühphasen von Unternehmen fokussiert, finanzieren Venture Capital Funds heute vermehrt auch sehr kapitalintensive Finanzierungsrunden, die früher lediglich über einen Börsengang abbildbar waren.
Beispiel: Das Raumfahrtunternehmen SpaceX wird 2024 mit etwa 200 Milliarden Dollar bewertet und ist ein vollständig privates Unternehmen. Vermutet werden hierbei über 30 Finanzierungsrunden mit einer eingenommenen Summe weit über 10 Milliarden Dollar.