Lineare Abschreibung
Die lineare Abschreibung stellt die häufigste Form der planmäßigen Abschreibung dar und ist in § 7 Abs. 1 EStG als Regelabschreibung verankert. Sie zeichnet sich durch gleichbleibende jährliche Abschreibungsbeträge über die gesamte Nutzungsdauer eines Vermögensgegenstands aus. Nach § 253 Abs. 3 HGB basiert sie auf der planmäßigen Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich eines eventuellen Restwerts auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands.
Berechnung
Die Berechnung der linearen Abschreibung erfolgt nach einer einfachen Formel: Der jährliche Abschreibungsbetrag ergibt sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich eines eventuellen Restwerts, dividiert durch die Nutzungsdauer in Jahren. Bei unterjähriger Anschaffung ist nach § 7 Abs. 1 S. 4 EStG eine zeitanteilige Abschreibung vorzunehmen, wobei steuerlich die Vereinfachungsregelung einer monatsweisen Berechnung gilt. Der konstante jährliche Abschreibungssatz entspricht dabei dem Kehrwert der Nutzungsdauer multipliziert mit 100%.
Bestimmung der Nutzungsdauer
Die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ist ein zentrales Element der linearen Abschreibung. Handelsrechtlich ist nach § 253 HGB eine vernünftige kaufmännische Beurteilung maßgeblich. Steuerlich bieten die AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums eine wichtige Orientierungshilfe, die auch handelsrechtlich als Anhaltspunkt dienen kann. Die gewählte Nutzungsdauer muss dabei den tatsächlichen betrieblichen Verhältnissen entsprechen und sachgerecht dokumentiert werden.
Besonderheiten bei der Bilanzierung
Die lineare Abschreibung führt zu einer gleichmäßigen Aufwandsverteilung in der Gewinn- und Verlustrechnung. Nach § 268 Abs. 2 HGB sind die kumulierten Abschreibungen in der Bilanz offen von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzusetzen oder in einem Korrekturposten anzusetzen. Der Ausweis erfolgt dabei entweder im Anlagenspiegel oder im Anhang. Bei einer Änderung der geschätzten Nutzungsdauer ist eine prospektive Anpassung der Abschreibungen vorzunehmen.
Betriebswirtschaftliche Bedeutung
Die lineare Abschreibung entspricht dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Periodenbelastung und erleichtert dadurch die Unternehmensplanung. Sie führt zu einer konstanten Kostenbelastung und vereinfacht die Kalkulation. Durch die gleichmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten wird eine systematische Refinanzierung der Investition über die Nutzungsdauer ermöglicht. Dies unterstützt die langfristige Substanzerhaltung des Unternehmens.
Anwendung in der Kostenrechnung
In der Kostenrechnung dient die lineare Abschreibung als Grundlage für die Berechnung kalkulatorischer Abschreibungen. Diese können von den handels- und steuerrechtlichen Abschreibungen abweichen, um den tatsächlichen Werteverzehr besser abzubilden. Die konstanten Abschreibungsbeträge erleichtern dabei die Kostenkalkulation und die Ermittlung von Stückkosten.
Vergleich mit anderen Abschreibungsmethoden
Im Vergleich zur degressiven oder leistungsabhängigen Abschreibung bietet die lineare Methode mehrere Vorteile: Sie ist einfach zu berechnen, transparent nachvollziehbar und führt zu einer gleichmäßigen Ergebnisbelastung. Allerdings bildet sie den tatsächlichen Wertverzehr nicht immer realitätsgerecht ab, insbesondere bei technischen Anlagen mit hohem Wertverzehr in den ersten Nutzungsjahren.
Dokumentation und Nachweispflichten
Die Anwendung der linearen Abschreibung erfordert eine ordnungsgemäße Dokumentation. Nach den GoB muss die gewählte Nutzungsdauer begründet und die Berechnung der Abschreibungsbeträge nachvollziehbar dokumentiert werden. Dies erfolgt typischerweise in der Anlagenbuchhaltung durch Abschreibungspläne, die regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen sind.
Bedeutung für das Controlling
Das Controlling muss die Auswirkungen der linearen Abschreibung auf verschiedene Unternehmensbereiche berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere:
- Die Investitionsplanung und -kontrolle
- Die Kostenkalkulation und Preisgestaltung
- Die Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Die Budgetierung und das Berichtswesen
Bilanzpolitische Aspekte
Obwohl die lineare Abschreibung weniger bilanzpolitischen Spielraum bietet als andere Methoden, bestehen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Festlegung der Nutzungsdauer und eines eventuellen Restwerts. Diese müssen jedoch nach § 284 HGB im Anhang erläutert werden und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen.